Leistung

Wohnungsräumung für Hausverwaltungen, Betreuer & Nachlass

Räumung im Auftrag mit Rechnung an Sie, Fotodokumentation und Angebot in 24 Stunden

Angebot anfordern 030 12209493 Preis: Angebot in 24 Std.

Für Hausverwaltungen, Vermieter, gesetzliche Betreuer, Nachlassverwalter und Erben. Wir räumen Wohnungen, Keller und Dachböden in Ihrem Auftrag, auch nach einem Gerichtsvollzieher-Termin, dokumentieren alles mit Fotos und stellen die Rechnung direkt an den Auftraggeber.

Räumungen, bei denen der Auftraggeber nicht vor Ort sein kann

Eine Hausverwaltung muss eine Wohnung nach dem Auszug oder einem Todesfall freibekommen. Ein gesetzlicher Betreuer zieht einen Betreuten ins Pflegeheim um und muss die alte Wohnung auflösen. Ein Nachlassverwalter muss eine Wohnung räumen lassen, bevor sie zurückgegeben werden kann. In allen Fällen gilt dasselbe: Der Auftraggeber kann nicht tagelang vor Ort sein, braucht aber nachweisbare Ergebnisse.

Genau so arbeiten wir. Sie geben uns den Auftrag und die Schlüssel. Wir räumen, sortieren, entsorgen, dokumentieren und geben die Wohnung besenrein zurück. Sie bekommen Fotos und eine Rechnung, die Sie direkt ablegen oder weiterreichen können.

Für wen wir räumen

  • Hausverwaltungen und Vermieter: Wohnungen nach Auszug, Todesfall oder Räumungstitel, Keller und Dachböden, Gemeinschaftsflächen.
  • Gesetzliche Betreuer und Betreuungsvereine: Wohnungsauflösung nach dem Umzug ins Pflegeheim, auf Wunsch zusammen mit dem Seniorenumzug der Möbel, die mitkommen sollen.
  • Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Erben: komplette Wohnungsauflösung, Sichern von Dokumenten und Wertgegenständen, Anrechnung von Verwertbarem.
  • Räumung nach Gerichtsvollzieher-Termin: Wir räumen zum festgesetzten Termin und lagern Räumungsgut auf Wunsch getrennt in unserer Einlagerung ein.

So läuft ein Auftrag ab

  1. Anfrage: Adresse, Größe, gewünschter Termin und wenn möglich Fotos. Sie bekommen innerhalb von 24 Stunden ein Angebot.
  2. Schlüssel: Wir holen die Schlüssel ab oder übernehmen sie vor Ort. Sie müssen nicht dabei sein.
  3. Räumung: Wir sortieren, legen Dokumente, Fotos und Wertsachen beiseite, entsorgen fachgerecht und rechnen Verwertbares an.
  4. Nachweis: Fotodokumentation vorher und nachher, besenreine Übergabe, Rückgabe der Schlüssel und Rechnung an den Auftraggeber.

Wenn Sie regelmäßig Räumungen vergeben, sprechen Sie uns auf eine feste Zusammenarbeit an. Sie haben dann einen Ansprechpartner, der Ihre Objekte und Abläufe kennt. Für private Aufträge gibt es unsere Entrümpelung und die Messie-Wohnung.

Sie müssen nicht vor Ort sein

Wir holen die Schlüssel ab, räumen, dokumentieren und geben die Schlüssel zurück. Sie bekommen Fotos vom Zustand vorher und nachher und eine Rechnung, die Sie direkt weitergeben können.

Belege, die eine Prüfung bestehen

Betreuer, Nachlassverwalter und Hausverwaltungen müssen gegenüber Gericht, Erben oder Eigentümern abrechnen. Wir liefern Angebot, Fotodokumentation und Rechnung so, dass sie sich sauber ablegen lassen.

Ein fester Partner statt jedes Mal suchen

Wer regelmäßig Wohnungen räumen lassen muss, braucht keinen neuen Anbieter pro Fall. Sie haben einen Ansprechpartner, der Ihre Abläufe kennt.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Umzug.

Für wen bieten Sie Wohnungsräumungen an?

Für Hausverwaltungen und Vermieter, für gesetzliche Betreuer und Betreuungsvereine, für Nachlassverwalter, Nachlasspfleger und Erben sowie für Wohnungsunternehmen. Privatpersonen helfen wir über unsere Entrümpelung und Wohnungsauflösung.

Wie schnell bekomme ich ein Angebot?

Innerhalb von 24 Stunden. Schicken Sie uns Adresse, Wohnungsgröße und wenn möglich ein paar Fotos. Ist der Umfang so nicht einzuschätzen, vereinbaren wir kurzfristig eine Besichtigung.

Übernehmen Sie Räumungen nach einem Gerichtsvollzieher-Termin?

Ja. Wir räumen im Auftrag von Vermietern und Gerichtsvollziehern zum festgelegten Termin. Was aufbewahrt werden muss, lagern wir auf Wunsch getrennt und dokumentiert ein. Den rechtlichen Rahmen klären Sie mit Gerichtsvollzieher oder Anwalt, wir übernehmen die praktische Räumung.

An wen geht die Rechnung?

An den Auftraggeber, also an die Hausverwaltung, den Betreuer, den Nachlass oder die Erbengemeinschaft. Auf Wunsch mit Aktenzeichen, Objektnummer oder Kostenstelle.

Was passiert mit dem Hausrat?

Wir sortieren vor Ort, entsorgen fachgerecht über zugelassene Wege und rechnen Verwertbares gegen den Preis. Persönliche Dokumente, Fotos und Wertgegenstände legen wir beiseite und übergeben sie Ihnen.

Wann geht es los?

Schildern Sie uns Ihren Umzug — Sie bekommen einen verbindlichen Festpreis zurück. Kostenlos, unverbindlich, in rund zwei Minuten gestellt.